Wenn Ihr Ehemann, Partner, Vater, Bruder oder Freund Sie misshandelt oder bedroht, ist das keine Privatsache, sondern eine Straftat!
Sie haben das Recht, die Polizei zu rufen!
- Die Polizei kann den Täter aus der Wohnung verweisen,
- ihm die Wohnungsschlüssel abnehmen
- und ihm für 10 Tage die Rückkehr verbieten.
- Die Einhaltung der Wegweisung wird von der Polizei kontrolliert.
Sie haben folgende Möglichkeiten:
- Sie gehen mit Ihren Kindern in ein Frauenhaus oder zu FreundInnen/Verwandten.
- Sie können in Ihrer Wohnung bleiben und nutzen die 10 Tage, um sich über Ihre Rechte zu informieren.
- Hält sich die weggewiesene Person nicht an das Verbot, können Sie umgehend die Polizei rufen.
- Sie können verschiedene Schutzanordnungen und die Wohnungsüberlassung beantragen.