Informationen zum Gewaltschutzgesetz und zur polizeilichen Wegweisung

Wenn Ihr Ehemann, Partner, Vater, Bruder oder Freund Sie misshandelt oder bedroht, ist das keine Privatsache, sondern eine Straftat!

Sie haben das Recht, die Polizei zu rufen!

  • Die Polizei kann den Täter aus der Wohnung verweisen,
  • ihm die Wohnungsschlüssel abnehmen
  • und ihm für 10 Tage die Rückkehr verbieten.
  • Die Einhaltung der Wegweisung wird von der Polizei kontrolliert.

Sie haben folgende Möglichkeiten:

  • Sie gehen mit Ihren Kindern in ein Frauenhaus oder zu FreundInnen/Verwandten.
  • Sie können in Ihrer Wohnung bleiben und nutzen die 10 Tage, um sich über Ihre Rechte zu informieren.
  • Hält sich die weggewiesene Person nicht an das Verbot, können Sie umgehend die Polizei rufen.
  • Sie können verschiedene Schutzanordnungen und die Wohnungsüberlassung beantragen.