Gewaltschutz in Münster

Informationen zum Thema Häusliche Gewalt

Gewaltschutzgesetz

Das Gewaltschutzgesetz des Bundes, gültig seit dem 01.01.2002, soll den Schutz und die Hilfe für Opfer Häuslicher Gewalt verbessern.

§ 1 bietet gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen, sog. Schutzanordnungen, z.B. das Verbot für den Täter, sich in einem bestimmten Umkreis Ihrer Wohnung aufzuhalten.

§ 2 gibt den Opfern von Gewalt ein Recht auf Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung.

Anwendung findet das Gewaltschutzgesetz bei folgenden Formen von Gewalt:

  • Verletzungen des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit
  • oder die Drohung mit solchen Verletzungen
  • sowie unzumutbare Belästigungen oder Nachstellungen (sog. Stalking).

Hinweis zu §1:
Der Erlass von Schutzanordnungen gilt z.B. auch für Wohngemeinschaften.

Hinweis zu §2:
Für betroffene Ehepartner gilt der speziellere § 1361 BGB, für eingetragene Lebenspartnerschaften §14 Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG).

Rechtliche Informationen: Welche Gesetze gelten?

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