Häusliche Gewalt ist immer Unrecht und darf nicht als kulturbedingt entschuldigt werden.
Will eine Ausländerin ohne gesichertes Aufenthaltsrecht ihre Abschiebung verhindern, ist eine Beratung durch einen Rechtsbeistand unumgänglich.
Frauenhäuser und Beratungsstellen kennen solche SpezialistInnen im Aufenthaltsrecht.
Nach § 31 Aufenthaltsgesetz erhalten Frauen nach 2 Jahren ehelicher Lebensgemeinschaft ein vom Mann unabhängiges Aufenthaltsrecht.
Bei Trennung wegen außergewöhnlicher Härte (sexueller Missbrauch in der Familie, erhebliche Körperverletzung durch den Ehemann) auch vorher.
Migrantinnen, die durch Eheschließung einen legalen Aufenthaltsstatus erworben haben, haben häufig die Befürchtung, dass dieser Status durch Scheidung in Frage gestellt werden kann.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Medizinische Sprechstunde für Menschen ohne Krankenversicherung und ohne gültigen Aufenthaltsstatus
Malteser Hilfsdienst e.V.,
Diözesangeschäftsstelle Münster,
Daimlerweg 33,
48163 Münster,
Tel.: 0251/971210
(Mo - Fr 9:00-16:00 Uhr)
Weitere Informationen (zum Teil) in unterschiedlichen Sprachen finden Sie hier: