Als Zahnärzt*in sind Sie häufig die erste medizinische Anlaufstelle für Opfer von Häuslicher Gewalt – und mitunter sogar die einzige.
Anders als Verletzungen durch Schläge oder Tritte am Körper, können Spuren von erfahrener Gewalt im Gesicht nicht so einfach versteckt werden. Und weil Verletzungen im Bereich des Kiefers häufig nicht von alleine heilen, sucht ein Großteil der misshandelten Personen in erster Linie die Zahnmedizin auf.
Sie als Zahnärzt*in sitzen daher an einer besonderen Schnittstelle. Mit Ihrer Dokumentation der erlittenen Verletzungen ist es später für das Opfer leichter, gerichtlich gegen den/die Täter*in vorzugehen. Zu diesem Zweck hat die Zahnärztekammer Nordrhein den Befundbogen forensische Zahnmedizin (PDF-Download) herausgegeben.
Was tun, wenn der Verdacht auf Häusliche Gewalt besteht?
Schauen Sie hin! Achten Sie auf typische Verletzungen wie Platzwunden, Blutergüsse, abgebrochene Zähne und Brüche im Kieferbereich. Auch verschieden farbige Hämatome können ein Anzeichen für länger anhaltende Gewalt sein.
Hören Sie zu! Kommt Ihnen die Geschichte des Opfers über die Ursache der Verletzung widersprüchlich vor, haken Sie vorsichtshalber nach.
Dokumentieren Sie! Bitten Sie um die Erlaubnis, zusammen mit der/dem Patient*in den Befundbogen auszufüllen. Dieser kommt anschließend in die Patientenakte. Ratsam ist es auch, die Verletzungen zu fotografieren sowie eine Röntgendiagnostik und eine Abdrucknahme des Kiefers durchzuführen.