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Medizinische Informationen

Hier finden Sie relevante medizinische Informationen für von Häuslicher Gewalt Betroffene und Informationen der Rechtsmedizin.

Informationen für Betroffene

Sie sollten sich auf jeden Fall medizinisch untersuchen lassen, auch wenn keine sichtbaren Verletzungen erkennbar sind.

Auch wenn Sie sich nicht sofort entschließen können, Anzeige zu erstatten, ist es wichtig, mögliche Tatspuren (z.B. Sperma, Dokumentation von Verletzungen) direkt zu sichern. Für eine spätere Anzeige können diese als wichtige Beweismittel dienen.

Auch an Ihrer Kleidung können sich Spuren befinden, die gesichert werden sollten.

Es gibt bestimmte Punkte, auf die Sie achten können:

  • Lassen Sie sich ärztlich untersuchen, damit Ihre Verletzungen behandelt werden können. Weisen Sie auf alle möglichen Verletzungen hin.
  • Auch später auftretende Beschwerden können Folgen der Gewalt sein. Sprechen Sie darüber mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin. (vgl. Auswirkungen von Gewalt)
  • Lassen Sie sich ein ärztliches Attest über Ihren gesundheitlichen Zustand geben.
  • Sie können entweder eine Facharztpraxis aufsuchen (siehe Opferambulanz) oder zu Ihrer Hausarztpraxis gehen, wenn Sie sich dort wohler fühlen.

Bei Vergewaltigung

Ihr Verhalten direkt nach einer erlebten Vergewaltigung ist wichtig für Sie! Um Ihre Sicherheit zu gewährleisten und Beweise zu sichern, sollten Sie einige der folgenden Ratschläge in Betracht ziehen.

Sofort nach der Vergewaltigung:

1. Sicherheit suchen: Gehe, Sie an einen sicheren Ort weg vom Täter*.
2. Nicht duschen oder sich waschen: Vermeiden Sie es, zu duschen, zu baden, zu essen, zu trinken oder die Kleidung zu wechseln, da dies Beweise zerstören könnte.
3. Beweise sichern: Wenn möglich, bewahren Sie die Kleidung, die Sie getragen haben, und alle anderen potenziellen Beweismittel in einer sauberen Papiertüte auf.

Medizinische Versorgung und Beweissicherung:

1. Medizinische Hilfe aufsuchen: Gehen Sie so schnell wie möglich in ein Krankenhaus oder in eine  Arztpraxis, um medizinische Versorgung zu erhalten. Sie können Verletzungen behandeln lassen und sexuell übertragbare Infektionen und eine Schwangerschaft verhindern.
2. Forensische Untersuchung: Lassen Sie eine forensische Untersuchung durchführen, um Beweise zu sichern. Dies kann durch speziell ausgebildete Fachkräfte an der Universitätsklinik Münster und der Franziskus-Klinik auch in Form einer anonymen Spurensicherung erfolgen.

Anonyme Spurensicherung:

1. Anonyme Spurensicherung: In Münster gibt es die Möglichkeit der anonymen Spurensicherung. Dies bedeutet, dass Sie Beweise sichern lassen können, ohne sofort eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Diese Beweise werden anonym und sicher aufbewahrt, falls Sie sich später entscheiden, rechtliche Schritte zu unternehmen.
Vorteile: Sie haben Zeit, eine Entscheidung zu treffen, ohne den Verlust von Beweismitteln zu riskieren.
Ablauf: Während der forensischen Untersuchung werden Beweise wie DNA, Haare und Fasern gesammelt und in einem anonymisierten Kit aufbewahrt. Das Kit erhält eine Identifikationsnummer, die nicht mit Ihrem Namen verbunden ist.
Aufbewahrung: Die Dauer der Aufbewahrung variiert je nach Region, in der Regel zwischen mehreren Monaten bis zu einigen Jahren.

Psychologische Unterstützung:

1. Emotionale Unterstützung: Suchen Sie Unterstützung bei Freunden, Familie oder spezialisierten Beratungsstellen für Opfer sexueller Gewalt. Es gibt in Münster den Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen und weitere Organisationen, die Ihnen Unterstützung und Hilfe bieten.
2. Therapie und Beratung: Langfristige psychologische Unterstützung kann helfen, die traumatischen Erlebnisse zu verarbeiten und wieder ins Leben zurückzufinden.

Rechtliche Schritte:

1. Straftanzeige: Überlegen Sie, ob Sie eine Anzeige erstatten möchten. Es ist Ihre Entscheidung, und es gibt kein „richtig“ oder „falsch“ in Bezug darauf, wann Sie diesen Schritt gehen.
2. Rechtliche Beratung: Wenn Sie sich für eine Anzeige entscheiden, kann es hilfreich sein, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um Ihre Rechte und die möglichen nächsten Schritte zu verstehen.

Weitere Schritte:

1. Selbstfürsorge: Kümmeren Sie sich um sich selbst und Ihre Bedürfnisse. Dies kann beinhalten, sich Zeit für Ruhe und Erholung zu nehmen, gesunde Gewohnheiten aufrechtzuerhalten und sich mit positiven Aktivitäten zu beschäftigen.
2. Netzwerke und Gruppen: Erwägen Sie, sich mit Selbsthilfegruppen oder Unterstützungsnetzwerken zu verbinden, um mit anderen zu sprechen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben.

Jede Frau reagiert unterschiedlich auf solch traumatische Ereignisse, und es ist wichtig, dass Sie in Ihrem eigenen Tempo und nach Ihren eigenen Bedürfnissen vorgehen.

Angebote der Rechtsmedizin/Opferambulanz

Das Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Münster bietet unbürokratische Hilfe für Menschen, die Opfer von Gewalt geworden sind:

  • kompetente Beratung durch speziell ausgebildete Ärzte
  • gerichtsverwertbare Dokumentation von Verletzungen
  • Sicherung von Spuren und Beweismaterialien

Sämtliche Mitteilungen werden vertraulich behandelt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. Bei Bedarf (z.B. im Fall einer späteren Gerichtsverhandlung) können anhand der erhobenen Befunde rechtsmedizinische Gutachten zur Interpretation der Verletzungen erstellt werden.

Kontakt

Sie erreichen das Institut persönlich in den (offenen) Sprechzeiten und telefonisch.

Öffnungszeiten:

Montag, Mittwoch und Donnerstag 8 - 16 Uhr
Dienstag 9 - 16 Uhr
Freitag 8 - 15.30 Uhr
und nach Vereinbarung

Die Postanschrift lautet:

Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Münster, Gewaltopferambulanz
Röntgenstraße 23
48149 Münster

Telefon: 0251 - 83 5 51 51 / 0251 - 83 5 51 60
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage:
https://web.ukm.de/rechtsmedizingewaltopferambulan