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Häusliche Gewalt ist immer Unrecht und darf nicht als kulturbedingt entschuldigt werden.

 

Aufenthaltsrecht

Will eine Person ohne gesichertes Aufenthaltsrecht ihre Abschiebung verhindern, ist eine Beratung durch einen Rechtsbeistand unumgänglich.

Frauenhäuser und Beratungsstellen kennen solche Spezialist*innen im Aufenthaltsrecht.

Aufenthaltsgesetz

Nach § 31 Aufenthaltsgesetz erhalten Frauen* nach zwei Jahren ehelicher Lebensgemeinschaft ein vom Ehemann unabhängiges Aufenthaltsrecht.
Bei Trennung wegen außergewöhnlicher Härte (sexueller Missbrauch in der Familie, erhebliche Körperverletzung durch den Ehemann) auch vorher.

Migrant*innen, die durch Eheschließung einen legalen Aufenthaltsstatus erworben haben, haben häufig die Befürchtung, dass dieser Status durch Scheidung in Frage gestellt werden kann.

Hierzu kann Sie die folgende Einrichtung fachlich beraten:

Refugio Münster - Psychosoziale Flüchtlingshilfe
Hafenstraße 3-5
48153 Münster
Telefon: 0251-1 44 86 31
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage:
https://www.refugio-muenster.de

 

Ärztliche Behandlungen

Sind die Auswirkungen der Gewalt so massiv, dass Sie ärztliche Hilfe benötigen, Sie aber keinen Krankenversicherungsschutz haben, wird Ihnen in dieser Einrichtung geholfen:

Medizinische Sprechstunde für Menschen ohne Krankenversicherung und ohne gültigen Aufenthaltsstatus

Malteser Hilfsdienst e.V.,
Diözesangeschäftsstelle Münster,
Daimlerweg 33,
48163 Münster,
Tel.: 0251/971210  
(Mo - Fr 9:00-16:00 Uhr)

 

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