Strafanzeige
Häusliche Gewalt ist strafbare Gewalt.
Häusliche Gewalt beinhaltet eine Reihe von strafrechtlich sanktionierten Handlungen, die aufgrund des öffentlichen Interesses von Amts wegen verfolgt werden.
Eine Anzeige kann von Ihnen als geschädigte Person - oder auch von jeder anderen - gestellt werden. Dies ist schriftlich oder mündlich bei jeder Polizeidienststelle oder der Staatsanwaltschaft möglich. Bei einem polizeilichen Einsatz wird die Polizei u.U. von sich aus Strafanzeige stellen.
Nach der Anzeige beginnen die Behörden mit der Ermittlung. Als Opfer sind Sie die zentrale bezeugende Person. Die Polizei und/ oder die Staatsanwaltschaft wird Sie im Laufe des Ermittlungsverfahrens mit hoher Wahrscheinlichkeit persönlich befragen. Jede Zeugin und jeder Zeuge einer Straftat ist verpflichtet auszusagen, außer es besteht ein enges Verwandtschaftsverhältnis (Zeugnisverweigerungsrecht). Im Anschluss an die Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob ein Verfahren eröffnet oder - z.B. aus Mangel an Beweisen - eingestellt wird.
Grundsätzlich gilt, dass die Beweislage und damit die Chance, den/die Täter*in zu belangen besser ist, je eher die Ermittlungen aufgenommen werden können.
Weitere Informationen über den Ablauf und Ihre Rechte im Strafverfahren können Sie hier nachlesen:
http://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/
Bei Vergewaltigung/ sexuelle Nötigung finden Sie weitere Informationen unter:
https://www.frauennotruf-muenster.de/sexualisierte-gewalt/anzeige-erstatten-ja-oder-nein/
Sie überlegen, ob Sie eine Anzeige erstatten wollen oder Sie als Zeuge*in zu einer Anzeige der Polizei befragt werden.
Vielleicht sind Sie mit widersprüchlichen Gefühlen konfrontiert - das ist verständlich.
Sie können sich beraten lassen, um Klarheit zu gewinnen, was Sie tun möchten und können.