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Gewaltschutzgesetz

Das Gewaltschutzgesetz wurde im Jahr 2002 bundesweit eingeführt und 2021 novelliert. Ziel dieser Regelung ist es, Schutz und Hilfe für Opfer von Häuslicher und Sexualisierter Gewalt zu verbessern.

Wenn Sie von

  • Übergriffen gegen die körperliche Unversehrtheit und/oder sex. Selbstbestimmung,
  • Drohungen mit diesen Verletzungen,
  • Nachstellung

betroffen sind, haben Sie die Möglichkeit, beim Amtsgericht ein Annäherungsverbot zu beantragen. Wenn der Richter auf Grund Ihrer Angaben einen Beschluss fasst, kann das für den/die Täter*in bedeuten, dass

  • die gemeinsame Wohnung nicht mehr betreten werden darf,
  • Abstand von Ihnen gehalten werden muss,
  • kein Kontakt mit Ihnen aufgenommen werden darf.

Solche Beschlüsse haben in der Regel eine Gültigkeit von mehreren Monaten.

Jeder Verstoß dagegen ist eine eigenständige Straftat und muss der Polizei und dem Amtsgericht gemeldet werden. 

Das Gewaltschutzgesetz im Wortlaut