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Wurden Sie zum Opfer von häuslicher Gewalt oder sind Sie bedroht worden?

Im Falle einer akuten Bedrohung rufen Sie bitte die 110 an! Die Polizei wird alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten. Erstattung einer Strafanzeige ist bei jeder Polizeidienststelle möglich.

Für die Anzeigenerstattung können Sie von einer Vertrauensperson und/oder einem Rechtsbeistand begleitet werden. Bei Kenntnisnahme häuslicher Gewalt durch die Polizei, beispielsweise durch Anrufe von Nachbarn, wird automatisch ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Falls Sie unsicher sind, ob Sie die Polizei kontaktieren sollen, suchen Sie Rat bei einer Vertrauensperson, handeln Sie jedoch zügig! Kontaktieren Sie eine Beratungs- oder Interventionsstelle für häusliche Gewalt, deren Kontaktdaten Ihnen von der Polizei oder dem Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" (116 016, rund um die Uhr, in vielen Sprachen) sowie dem Hilfetelefon "Gewalt an Männern" (0800 123 9900) vermittelt werden.

Dokumentieren Sie bitte Details zu den Vorfällen wie Datum, Uhrzeit und den genauen Tathergang. Suchen Sie eine Arztpraxis auf, teilen Sie dort den Ursprung der Verletzungen mit und lassen Sie diese bescheinigen und gegebenenfalls fotografieren, um sie als belastbare Beweise für eine mögliche Strafanzeige zu haben.

Frauenhäuser bieten Schutz vor Bedrohung, und die Mitarbeiter*innen stehen Ihnen beratend bei weiteren Schritten zur Seite. Wenn Sie bedroht oder unter Druck gesetzt werden, informieren Sie die Polizei umgehend, damit geeignete Schutzmaßnahmen schnell eingeleitet werden können.