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So hilft die Polizei Kriminalitätsopfern

In Deutschland hat jede*r das Recht auf körperliche Unversehrtheit und auf Schutz des Eigentums. Verstöße dagegen sind gesetzliche verboten und werden strafrechtlich verfolgt.

In Notfällen erreichen Sie die Polizei unter der Telefonnummer 110.

  • Wenn Sie einen Vorfall bei der Polizei anzeigen wollen, können Sie sich an jede Polizeidienststelle wenden. Zur Anzeigenerstattung dürfen Sie eine Vertrauensperson und/oder eine*n Rechtsanwalt*in mitbringen.
  • Die Polizei nimmt die Strafanzeige auf.
  • Sie führt Ermittlungen durch und kann Beweismittel sicherstellen. Dazu befragt sie Zeugen, sichert Spuren, sucht und befragt die Täter*in.
  • Wenn Sie Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache haben, wird ein*e Dolmetscher*in beauftragt.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Polizei den/die Täter*in vorläufig festnehmen.
  • Die Polizei informiert Sie über den weiteren Ablauf des Strafverfahrens, Ihre Rechte als Opfer und sagt Ihnen, wo Sie weitere Hilfe, Beratung und Unterstützung bekommen können.
  • Die Polizei gibt Ihnen Verhaltenshinweise.
  • Nach Abschluss der Ermittlungen leitet die Polizei alle Unterlagen an die Staatsanwaltschaft weiter. Dort wird entschieden, ob Anklage vor Gericht erhoben wird oder nicht.

Die polizeilichen Beratungsstelle/ das Kriminalkommissariat für Kriminalprävention und Opferschutz:

Die Beratungsstelle der Kriminalpolizei gibt Ihnen einen Überblick über polizeiliche Maßnahmen zur Vorbeugung und Verfolgung von Straftaten und erklärt den Ablauf des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Sie informiert über Möglichkeiten und Grenzen des Gewaltschutzgesetzes und über weitergehende Beratungs- und  Unterstützungsmöglichkeiten.

Als Polizeivollzugsbeamte sind die Polizist*innen gesetzlich verpflichtet, bei Feststellung strafrechtliche relevanter Sachverhalte Strafanzeigen zu fertigen.