Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Schon im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens treten häufig Kosten auf. Das sind z. B. Kosten für die Beauftragung eines Rechtsbeistands, durch den oder die man sich über die Rechtslage beraten lässt. Wer nicht in der Lage ist, diese Kosten selbst zu tragen, kann nach dem Beratungshilfegesetz beim Amtsgericht einen Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe stellen.
Wer die Finanzierung eines Prozesses nicht selbst tragen kann, hat die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe vom Gericht zu bekommen. Prozesskostenhilfe gibt es auch für das Rechtsmittelverfahren (Berufung, Beschwerde, Revision) und in Ausnahmenfällen für die Zwangsvollstreckung.
Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe:
Der Richter bzw. die Richterin muss prüfen, ob die Klage (oder beim Beklagten: die Verteidigung gegen die Klage) Erfolgsaussicht hat und ob die wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen. Je nach den finanziellen Verhältnissen muss die Hilfe in monatlichen Raten zurückgezahlt oder kann ohne Rückzahlungsverpflichtung gewährt werden. Sind Raten auf die Prozesskostenhilfe zu bezahlen, so ist deren Höhe einkommensabhängig und deren Anzahl auf 48 begrenzt, auch wenn die tatsächlich entstandenen Kosten höher sind.
Wenn eine anwaltliche Vertretung vorgeschrieben ist, können Rechtsuchende im Rahmen der Prozesskostenhilfe eine Anwältin oder einen Anwalt ihrer Wahl beauftragen, z.B.
- bei Streitigkeiten vor dem Familien- oder Landgericht,
- wenn die Vertretung durch einen Rechtsbeistand erforderlich erscheint.
Aber Vorsicht: Prozesskostenhilfe befreit nicht völlig von dem Risiko, Kosten tragen zu müssen. Sie tritt nur für die Gerichtskosten und die eigenen Anwaltsgebühren ein. Wer den Prozess verliert muss die Anwaltskosten der Gegenseite trotzdem bezahlen! Außerdem prüfen die Gerichte nachträglich, ob sich die wirtschaftlichen Verhältnisse gebessert haben und holen sich dann die Kosten wieder zurück.
Wenn Sie Prozesskostenhilfe beantragen wollen, müssen Sie die bei Gericht erhältliche "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" ausfüllen und mit Belegen über Einkommen und Belastungen bei dem Gericht einreichen, bei dem Ihr Prozess läuft.
Auf den Internetseiten des Justizministeriums können Sie sich im Internet zum Thema Prozesskostenhilfe informieren. Dort ist auch das Beratungsblatt "Was Sie über Beratungs- und Prozesskostenhilfe wissen sollten" abrufbar.
Quelle: www.alleinerziehende-muenster.de