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 Informationen in Leichter Sprache

 

Beratungs-Hilfe und Prozess-Kosten-Hilfe

Gerichts Saal cKassingBeratungs-Hilfe und Prozess-Kosten-Hilfe bedeutet:
Ein Prozess vor dem Gericht kostet Geld.

Zum Beispiel:
Geld für die Beratung beim Rechts-Anwalt.

Viele Menschen können das nicht alleine bezahlen.
Dann können sie einen Antrag auf Beratungs-Hilfe stellen.
Dann müssen Sie die Beratung beim Rechts-Anwalt nicht selber bezahlen.

Eine Gerichts-Verhandlung kostet Geld.

In schwerer Sprache nennen wir das Prozess-Kosten.

Sie haben zu wenig Geld, um das zu bezahlen.

Dann können Sie einen Antrag auf Hilfe stellen.
In schwerer Sprache nennen wir das Prozess-Kosten-Hilfe.

Diese Hilfe gibt es auch bei einem zweiten Prozess.

Zum Beispiel:
Sie sind mit dem Gerichts-Urteil nicht einverstanden.
Sie möchten, dass alles noch einmal geprüft wird.
Auch in diesem Fall können Sie Prozess-Kosten-Hilfe beantragen.

Das ist für die Prozess-Kosten-Hilfe notwendig

Sie stellen einen Antrag auf Prozess-Kosten-Hilfe.

Der Richter prüft, ob Sie den Prozess gewinnen können.

Der Richter prüft auch, wie viel Geld Sie haben.

Wenn Sie sehr wenig Geld haben, müssen Sie die Kosten für den Prozess gar nicht bezahlen.

Manchmal dürfen Sie die Kosten in Raten zahlen.

Die Raten sind niedrig.

Sie sollen sie bezahlen können.

Sie müssen nur 4 Jahre lang Raten zahlen.

Manchmal ist dann noch nicht alles bezahlt.

Aber Sie müssen dann nichts mehr bezahlen.

Manchmal brauchen Sie einen Rechts-Anwalt für die Gerichts-Verhandlung.

Auch der Rechts-Anwalt kostet Geld.

Auch dafür können Sie einen Antrag auf Prozess-Kosten-Hilfe stellen.

Sie können sich die Anwältin oder den Anwalt selber aussuchen.

Dann brauchen Sie einen Rechts-Anwalt:

• Zum Beispiel, wenn der Prozess vor dem Familien-Gericht ist
oder vor dem Land-Gericht.
Manchmal ist es besser, Sie einen Rechts-Anwalt haben.
Auch dann können Sie Prozess-Kosten-Hilfe bekommen.

Aber Vorsicht !

Sie können einen Prozess auch verlieren.
Dann müssen Sie den Anwalt von Ihrem Gegner bezahlen!

Prozess-Kosten-Hilfe gibt es nur für die Kosten vom Gericht.
Und für Ihren Anwalt.

Außerdem prüft das Gericht nach einiger Zeit, ob Sie wieder mehr Geld haben.
Wenn das so ist, müssen sie die Prozess-Kosten-Hilfe zurück-zahlen.

Das müssen Sie tun, wenn Sie Prozess-Kosten-Hilfe beantragen

Sie müssen ein Formular ausfüllen.
Das Formular bekommen Sie beim Gericht.

Im Formular schreiben Sie auf, wie viel Geld Sie im Monat haben.
Sie legen eine Kopie von Ihrer Gehalts-Abrechnung dazu.
Und wenn Sie Schulden haben:
Legen Sie eine Kopie vom Raten-Vertrag dazu.
Oder ein Schreiben von der Bank.

Alles zusammen schicken Sie in einem Brief zu dem Gericht.
Sie können den Brief dort auch persönlich abgeben.

Auf den Internet-Seiten vom Justiz-Ministerium steht in schwerer Sprache mehr zum Thema Prozess-Kosten-Hilfe.

Hier steht auch ein Beratungs-Blatt Was Sie über Beratungs- und Prozess-Kosten-Hilfe wissen sollten.

Das können Sie herunter laden.