Straf-Anzeige
Häusliche Gewalt ist eine Straf-Tat.
Beispiele für Häusliche Gewalt sind Körper-Verletzung und sexueller Missbrauch.
Körper-Verletzung und sexueller Missbrauch sind Straf-Taten.
Im Gesetz steht: die Täter müssen eine Strafe bekommen.
Vielleicht sind Sie Opfer von Häuslicher Gewalt.
Dann können Sie den Täter bei jeder Polizei-Station anzeigen.
Das kann auch jemand anderes für Sie tun.
Sie können den Täter mündlich oder schriftlich anzeigen.
Auch die Polizei kann den Täter anzeigen.
Zum Beispiel, wenn die Polizei sieht, wie der Täter Sie schlägt.
Das passiert, wenn Sie den Täter angezeigt haben:
Die Polizei und das Gericht prüfen alles.
Als Opfer sind Sie die wichtigste Zeugin.
Die Polizei wird Sie wahrscheinlich noch einmal nach der Gewalt-Tat fragen.
Oder ein Staats-Anwalt fragt Sie.
Polizei und Staats-Anwalt werden auch Zeugen und Zeuginnen fragen.
Die Zeugen und Zeuginnen müssen dann sagen, was sie gesehen haben.
Es gibt nur eine Ausnahme.
Wenn der Täter ein enger Verwandter von ihnen ist.
Zum Beispiel:
Der Täter ist der Bruder oder der Vater von der Zeugin.
Dann muss sie nichts sagen.
Polizei und Staats-Anwalt prüfen alles.
Der Staats-Anwalt entscheidet dann, ob der Täter vor Gericht muss.
Manchmal gibt es zu wenig Beweise.
Dann muss der Täter nicht vor Gericht. Dann kann der Täter nicht bestraft werden.
Das ist wichtig:
Sie müssen den Täter schon bald anzeigen.
Dann erinnern sich die Zeugen noch gut.
Dann kann der Täter leichter bestraft werden.
Wer kann Ihnen weiterhelfen?
Sie sind Opfer von Häuslicher Gewalt. Sie möchten vielleicht eine Anzeige erstatten.
Oder
Sie sollen als Zeugin von Häuslicher Gewalt bei der Polizei eine Aussage machen.
Aber Sie fühlen sich schlecht.
Ihre Gefühle sind durcheinander.
Sie wissen nicht, was Sie tun sollen.
Dann können Sie zu einer Beratungs-Stelle gehen.
Die Frauen dort sprechen mit Ihnen.
Sie helfen Ihnen.
Informationen zu Beratungsstellen.
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