Seit dem Jahr 2002 gibt es ein Gesetz gegen Häusliche Gewalt.
Es heißt Gewalt-Schutz-Gesetz.
Das Gewalt-Schutz-Gesetz soll die Opfer schützen.
Es soll den Opfern helfen.
Im ersten Absatz von dem Gesetz steht zum Beispiel:
- Der Täter darf nicht in Ihre Nähe kommen.
Er darf nicht näher als 50 Meter an Ihre Wohnung kommen.
- Der Täter darf nicht zum Kinder-Garten kommen, in den Ihre Kinder gehen.
- Der Täter darf nicht zu Ihrer Arbeits-Stelle kommen.
Im zweiten Absatz von dem Gesetz steht:
- Der Täter muss die Wohnung verlassen.
- Die Frau und die Kinder dürfen alleine in der Wohnung wohnen.
Gewalt ist nach diesem Gesetz:
- Der Täter schlägt und verletzt die Partnerin.
- Er schließt die Frau in der Wohnung ein.
- Der Täter droht:
Tu was ich will. Sonst schlage ich Dich.
- Stalking.
Zum Beispiel:
Jemand ruft Sie dauernd an, obwohl Sie das nicht möchten.