Das Gewalt-Schutz-Gesetz Seit dem Jahr 2002 gibt es ein Gesetz gegen Häusliche Gewalt. Es heißt Gewalt-Schutz-Gesetz. Das Gewalt-Schutz-Gesetz soll die Opfer schützen. Es soll den Opfern helfen. Im ersten Absatz von dem Gesetz steht zum Beispiel: Der Täter darf nicht in Ihre Nähe kommen. Er darf nicht näher als 50 Meter an Ihre Wohnung kommen. Der Täter darf nicht zum Kinder-Garten kommen, in den Ihre Kinder gehen. Der Täter darf nicht zu Ihrer Arbeits-Stelle kommen. Im zweiten Absatz von dem Gesetz steht: Der Täter muss die Wohnung verlassen. Die Frau und die Kinder dürfen alleine in der Wohnung wohnen. Gewalt ist nach diesem Gesetz: Der Täter schlägt und verletzt die Partnerin. Er schließt die Frau in der Wohnung ein. Der Täter droht:Tu was ich will. Sonst schlage ich Dich. Stalking.Zum Beispiel:Jemand ruft Sie dauernd an, obwohl Sie das nicht möchten.