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Das Gewalt-Schutz-Gesetz

Seit dem Jahr 2002 gibt es ein Gesetz gegen Häusliche Gewalt.

Es heißt Gewalt-Schutz-Gesetz.

Das Gewalt-Schutz-Gesetz soll die Opfer schützen.

Es soll den Opfern helfen.

IPolizei Platzverweis -c-Kassing m ersten Absatz von dem Gesetz steht zum Beispiel:

  • Der Täter darf nicht in Ihre Nähe kommen.
    Er darf nicht näher als 50 Meter an Ihre Wohnung kommen.
  • Der Täter darf nicht zum Kinder-Garten kommen, in den Ihre Kinder gehen.
  • Der Täter darf nicht zu Ihrer Arbeits-Stelle kommen.

Im zweiten Absatz von dem Gesetz steht:

  • Der Täter muss die Wohnung verlassen.
  • Die Frau und die Kinder dürfen alleine in der Wohnung wohnen.

Gewalt ist nach diesem Gesetz:

  • Der Täter schlägt und verletzt die Partnerin.
  • Er schließt die Frau in der Wohnung ein.
  • Der Täter droht:
    Tu was ich will. Sonst schlage ich Dich.
  • Stalking.
    Zum Beispiel:
    Jemand ruft Sie dauernd an, obwohl Sie das nicht möchten.