Informationen zum Gewalt-Schutz-Gesetz
So hilft die Polizei den Opfern von Gewalt
Jemand schlägt oder bedroht Sie.
Zum Beispiel: Ihr Mann, Ihre Frau, Ihr Freund, Ihr Vater oder Ihr Bruder.
Das verbietet das Gesetz.
Das ist eine Straf-Tat!
Für die Straf-Tat kann das Gericht die Täter bestrafen.
Sie dürfen die Polizei anrufen.
- Die Polizei kann den Täter aus der Wohnung schicken.
- Die Polizei kann dem Täter die Wohnungs-Schlüssel wegnehmen.
- Die Polizei kann bestimmen:
- Der Täter darf 10 Tage lang nicht mehr in die Wohnung.
Die Polizei prüft nach:
Bleibt der Täter wirklich aus der Wohnung weg?
Das können Sie tun:
Sie verlassen Ihr Zuhause und suchen Schutz.
Sie gehen mit Ihren Kindern in ein Frauen-Haus.
In einem Frauen-Haus leben viele Frauen mit Kindern, die Gewalt erlebt haben.
Der Täter kann Sie nicht finden.
Nur wenige Menschen kennen die Adresse von einem Frauen-Haus.
Oder:
Sie gehen zu Freunden oder Verwandten.
Sie können in Ihrer Wohnung bleiben.
Der Täter darf 10 Tage lang nicht in die Wohnung kommen.
In dieser Zeit können Sie überlegen, was Sie tun möchten.
Sie können sich über Ihre Rechte informieren.
Die Polizei hat dem Täter verboten, in die Wohnung zu kommen.
Manchmal kommt der Täter trotzdem wieder in die Wohnung.
Dann können Sie sofort die Polizei anrufen.
Sie können beim Gericht Hilfe beantragen.
Zum Beispiel kann das Gericht bestimmen:
Der Täter darf nicht mehr in Ihre Nähe kommen.
Oder:
Sie können alleine mit den Kindern in Ihrer Wohnung wohnen.