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 Informationen in Leichter Sprache

 

Informationen über das Stalking-Gesetz

Stalking cKassingDas Wort Stalking kommt aus der englischen Sprache.

Im Englischen bedeutet stalk:
hinterher-gehen oder verfolgen.

Stalking bedeutet im Deutschen zum Beispiel: jemand geht immer hinter jemandem her.

Oder er belästigt jemanden durch Anrufe.

So einen Menschen nennt man dann auch Stalker.

Stalking ist eine Form von Gewalt.

Stalking bedeutet oft:

  • Männer belästigen eine Frau, die sie lieben.
  • Sie rufen sie ständig an.
  • Sie schicken ihr viele SMS.
  • Sie laufen hinter ihr her.
  • Die Frau möchte das nicht.

Aber manchmal belästigen auch Frauen einen Mann, den sie lieben.

Alles, was wir hier schreiben, gilt für alle Menschen.
Für Frauen und Männer, die Opfer von Stalking sind.

Stalking ist eine Straf-Tat

Seit dem Jahr 2007 gibt es einen besseren Schutz für die Opfer von Stalking.

Das steht im Straf-Gesetz-Buch in Paragraf § 238.

Hier gilt das Gesetz:

Jemand belästigt Sie.
Er mischt sich sehr stark in Ihr Leben ein.
Sie möchten das nicht.

Das sind Beispiele für Stalking:

  • Er geht überall hin, wo Sie hingehen.
  • Er ruft Sie dauernd an.
  • Er schickt Ihnen dauernd SMS.
  • Er bestellt für Sie ganz viele Pakete mit Sachen, die Sie nicht haben wollen.
  • Er bedroht Sie.
  • Er sagt, dass er Sie verletzen wird.

Auch in dem Gewalt-Schutz-Gesetz stehen in dem Paragrafen § 4 Strafen für die Täter.

Das können Sie tun:

  • Oft kennen Sie den Namen von dem Stalker.
    Dann können Sie beim Gericht einen Antrag stellen.
  • In dem Antrag steht zum Beispiel:
    Der Täter darf nicht mehr in Ihre Nähe kommen.
    Vielleicht hält sich der Täter nicht an das Verbot.
    Dann können Sie ihn bei der Polizei anzeigen.
    Sie können verlangen, dass der Täter bestraft wird.
  • Der Täter beleidigt Sie oder spricht schlecht über Sie.
    Oder er macht Ihre Sachen kaputt.
    Dann können Sie ihn bei der Polizei anzeigen.
    Auch wenn Sie seinen Namen nicht kennen.
    Die Polizei sucht dann nach dem Täter.
    Wenn die Polizei den Täter gefunden hat, kommt er vor Gericht.
  • Sie können immer bei der Notruf-Nummer von der Polizei anrufen.
    Das ist die Nummer 110.

Schutz für das Opfer

Das Gericht kann dem Täter einige Sachen verbieten.

Zum Beispiel:

  • Der Täter darf nicht in die Nähe von Ihrer Wohnung kommen.
  • Er darf nicht zu Ihrer Arbeits-Stelle kommen.
  • Er darf nicht zu ihrem Sport-Verein kommen.
  • Der Täter darf Sie nicht anrufen.
  • Er darf Ihnen keine Briefe schreiben.
  • Oder E-Mails und SMS.
  • Der Täter darf Sie nicht mehr treffen.
    Er darf auch nicht so tun, als ob er sie zufällig trifft.

Das steht alles in dem Gewalt-Schutz-Gesetz.

Hier können Sie in schwerer Sprache noch mehr dazu lesen:
Flyer Stalking vom AK Gewaltschutzgesetz